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Die aktuellen Messwerte der Wasserqualität in Güsters Gewässern unterschreiten sehr deutlich die vorgeschriebenen Richtwerte und bieten somit beste Voraussetzungen für den gesunden Fischbestand. Das Wasser hat Trinkwasserwerte. Natürliche Umgebung ohne Industrie und ein modernes Klärwerk garantieren dauerhaft die Beibehaltung des Zustandes.

Die am häufigsten anzutreffenden Fischarten sind: Hecht, Zander, Barsch, Aal und alle Arten von Cypriniden, darunter insbesondere Karpfen, Schleie und Brachsen. Vereinzelt sind auch Welse anzutreffen.

Mit Ausnahme eines lebenden Köderfisches sind alle natürlichen und künstlichen Köder gestattet. Die Köder dürfen nicht mit Geschmacks-, Geruchs- oder Farbstoffen behandelt sein. In der Zeit vom 01.01. bis 30.04. eines Jahres soll nicht mit toten Köderfischen oder künstlichen Ködern geangelt werden. Pilken und Tucken dürfen keine feststehenden Haken haben. Die Verwendung eines Setzkeschers ist nicht gestattet.
Es dürfen nur Handangeln (maximal 3 Stück) verwendet werden. Alle anderen Methoden (auch Schleppangelei) sind nicht erlaubt.

 

Pro Tag dürfen an Karpfen und Schleien 2 Fische je Art gefangen werden; mit Ausnahme von Aalen dürfen von allen anderen mit einem Mindestmaß belegten Arten insgesamt 2 Fische gefangen werden (also 1 Hecht + 1 Zander oder 1 Rapfen); an Welsen darf nur 1 Fisch pro Tag gefangen werden.

Mindestmaße:
 
Hecht
60 cm
 
Wels
100 cm
 
Karpfen
40 cm
 
Zander
40 cm
 
Rapfen
50 cm
 
Aal
35 cm
 
Schlei
25 cm
 
Flußkrebs
11 cm
 
Schonzeiten:
 
Hecht
01.01.-30.04.
 
Wels
01.01.-31.05.
 
Zander
01.02.-15.05.
 
Gründling
01.01.-15.05.
 
weilbl. Flußkrebs
01.11.-30.06.